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Das Programm MG Kommunal / ProBAT+ wurde auf der Grundlage des Rahmenproduktplanes Sachsen für eine Kosten- und Leistungsrechnung in den öffentlichen Verwaltungen entwickelt und gehört zur Produktfamilie MG Kommunal, wodurch eine Integration in dieses Programmpaket jederzeit problemlos möglich und sinnvoll ist.

 

Programmansicht - MG Kommunal ProBAT+  größeres Bild zoom

 

Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer kommunalen Verwaltung ist Grundlage für die Bestimmung der leistungsgerechten Entlohnung und ein Instrument zur Steuerung / Belohnung von "Mehrleistung" mittels Tätigkeitszuordnung an die gewünschte Stelle oder den gewünschten Stelleninhaber. Die Möglichkeit der "Mehrleistung", in der kommunalen Verwaltung zu honorieren, geht z.Zt. faktisch gegen null. Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung, mittels Entlohnung, nicht gefördert werden.

Mit der Einführung des Rahmenproduktplan Sachsen als Grundlage (Muster) für eine Kosten- und Leistungsrechnung in den öffentlichen Verwaltungen, macht sich auch eine Überarbeitung der Aufbau- und Ablauforganisation, mit der Folge von Veränderungen in den einzelnen Stellen (Veränderung von Leistungen / Tätigkeiten der Verwaltung), erforderlich.

 

Organigramm  größeres Bild zoom

 

Das Personalmanagement sollte über die klassische Personalwirtschaft, wie Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalentwicklung und Personalfreisetzung, hinausgehen. So sollte es die Aufgabe des Personalmanagements sein, die Mitarbeiter in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit einzusetzen, zu fördern und Anreize für die Zusammenarbeit zu schaffen, um damit eine optimale Aufgabenerfüllung in Hinblick auf operative und strategische Zielstellungen zu gewährleisten. 1

Im folgenden Schema ist die Einbindung und das Zusammenspiel der einzelnen kommunalen Verwaltungskomponenten mit MG ProBAT+ veranschaulicht.

 

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1 Quelle: Sächsischer Rechnungshof, Verwaltungsmodernisierung in Sächsischen Kommunen, Beratende Äußerung vom 24.02.2003

 

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