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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir schließen Verträge über Software, Software-Serviceleistungen, Dienstleistungen und Zubehörlieferungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten somit auch für alle künftigen Software-Lizenzverträge und Serviceleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisabgabe freibleibend und unverbindlich.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang in Grünbach die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von besonderen Eigenschaften.
Gegenstand des Vertrages sind:
Standard-Software überlassen wir dem Kunden.
Bei Individual-Software führen wir aufgrund der Systemanalyse die Programmierung und den Test durch.
Anwender-Dokumentation und Bedienungsanleitung sind nicht in der Software enthalten.
Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung abzunehmen. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Software 3 Wochen nach tatsächlicher Übergabe als angenommen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein wesentlicher Fehler die Nutzung des Systems unmöglich macht.
Die Einarbeitung des Bedienungspersonals in die Benutzung der Programmpakete erfolgt zu dem - zum Zeitpunkt der Einweisung - jeweils gültigen Einarbeitungssatz.
Die aktive Einarbeitungszeit beträgt pro Tag ca. sechs bis acht Stunden. Schwankungen je nach Zeitaufwand der einzelnen Programmbereiche und der Aufnahmefähigkeit des jeweiligen Kunden sind möglich. Die Handhabung liegt im Einzelfall im Ermessen des Einarbeiters. Die Zeit für die Anfahrt des Außendiens-tmitarbeiters zum Kunden wird nicht separat in Rechung gestellt, gilt jedoch mit als Einarbeitungszeit.
Die Installation ist Bestandteil der Einarbeitung und somit kostenpflichtig. Bei nachträglicher Lieferung weiterer Programmpakete ist eine Nachinstallation erforderlich, die ebenfalls kostenpflichtiger Bestandteil der Einarbeitung ist.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere die Datensicherung zu beachten.
Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich stets ohne Mehrwertsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgesetzt, die mit dem Eingang der Nachfrist bei uns beginnt.
Der Kunde darf die ihm zur Nutzung überlassene Software nur für seinen eigenen Betrieb nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Weise zu vervielfältigen, zu verkaufen oder sonst Dritten zugänglich zu machen oder weiterzugeben.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verfügungsbeschränkung durch den Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von EUR 25.000,- per Programmpaket zu verlangen. Ebenso sind wir berechtigt, im Falle einer wiederholten Zuwiderhandlung , die weitere Nutzung der Software durch den Kunden entschädigungslos zu widerrufen.
Firmensperre - Wir behalten uns vor, die Firmensperre erst nach vollständiger Bezahlung durch den Auftrag-geber zu beheben.
Entsprechen die Software, unsere Dienstleistungen und die Zubehörlieferungen nicht dem vertraglichen Leistungsumfang, so hat uns der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Programmfehler werden, sofern sie nachzuweisen sind, von uns kostenlos behoben. Folgeschäden aus diesen Fehlern können nicht geltend gemacht werden.
Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückhaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Plauen / Vogtland.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.